Videosprechstunde Bitte sprechen Sie mich an. Hierbei muss die Sinnhaftigkeit der Videosprechstunde geprüft werden. Insgesamt ist die Videosprechstunde aber eine gute Ergänzung zur gewohnten Therapie Vorort. Gesetzliche Voraussetzung ist, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im persönlichen Kontakt von Psychotherapeut und Patient vorausgegangen sind. Es sind also zu Beginn Termine in der Praxis notwendig. Die Anforderungen zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz, sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Die technischen Anforderungen: Auf beiden Seiten muss ein Computer, Tablet oder Telefon mit Internetanschluss, Kamera (mind. 640 x 480 Pixel), Mikrofon und Lautsprecher vorhanden sein. Auf den Geräten muss ein kompatibler Webbrowser verwendet werden (Chrome, Firefox oder Safari). Anforderungen:
Mit einem Beschluss der Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind psychotherapeutische Sitzungen im Videokontakt mit den Patienten möglich.
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